Wo in Deutschland 2026 tatsächlich eine Lizenz für Online-Casinospiele besteht
Stand: 23 September 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Wer in Deutschland legal Online-Casinospiele spielen will, landet rasch bei einer ungewohnten Liste. Unter „Online-Casinospiele“ – also Roulette, Blackjack und das Live-Angebot – führt die Whitelist der GGL im September 2026 genau fünf Einträge. Keiner davon stammt von der GGL selbst. Erteilt werden diese Erlaubnisse von den Ländern, und das ist kein Versehen, sondern die Architektur des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Wer eine Lizenz sucht, muss zwischen zwei Erlaubnistypen unterscheiden, und wer eine Seite als „Online-Casino“ beworben sieht, sollte prüfen, was sie tatsächlich anbieten darf.
Inhaltsverzeichnis
- Warum die deutsche Lizenz für den Spieler zählt
- Wer die Erlaubnis erteilt – und warum nur fünf Namen für Casinospiele
- Spielerschutz: OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit
- Wie man eine Lizenz tatsächlich prüft
- Was eine deutsche Lizenz nicht bedeutet
- Die lizenzierten Anbieter im Vergleich
- Was eine Lizenz rechnerisch bedeutet
- Welcher Anbieter für wen passt
- Was sich 2026 geändert hat
- Häufige Fragen
Warum die deutsche Lizenz für den Spieler zählt
Lizenzierte Anbieter tragen Verantwortung, die Offshore-Betreiber nicht übernehmen müssen. Sie fragen vor dem ersten Einsatz die Identität vollständig ab, sie sind an OASIS angeschlossen – die Spielersperrdatei, die eine Selbstsperre über alle lizenzierten Anbieter hinweg durchsetzt – und sie führen LUGAS, die Limitdatei, die das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von monatlich 1.000 Euro überwacht. Wer in einem Casino ohne diese Anschlüsse spielt, hat keinen dieser Hebel zur Verfügung.

Das ist nicht abstrakt. Der Tätigkeitsbericht 2025 der GGL, veröffentlicht am 3. Juli 2026, beziffert den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspiel für 2024 mit 23 Prozent, was einer Kanalisierungsquote von 77 Prozent entspricht. Mit anderen Worten: Knapp jeder vierte Euro, der in Deutschland online gesetzt wird, fließt an Anbieter, die hier keine Erlaubnis haben. Wer dort spielt, spielt auf Treu und Glauben gegenüber einer Firma in Curaçao, mit allen Folgen bei einer Auszahlung, einem Streit oder einer Sperre. Die GGL weist für 2025 selbst keine eigenständige Kennzahl zur Größe des illegalen Markts aus – der Wert von 2024 ist die letzte belastbare Größe.
Die andere Seite ist die Produktrealität. In Deutschland lizenzierte Anbieter dürfen unterhalb des „Online-Casino“-Begriffs vieles nicht, was Offshore selbstverständlich anbietet: keine progressiven Jackpots, bei denen der Gewinn kein festes Vielfaches des Einsatzes ist, keine parallelen Spiele, kein anonymes Spielen. Das ist die Bedingung dafür, dass das Produkt überhaupt hier stattfinden darf.
Wer die Erlaubnis erteilt – und warum nur fünf Namen für Casinospiele
Die Architektur ist zweistufig. Seit dem 1. Juli 2021 regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) bundesweit, welche Produkte in welcher Form erlaubnisfähig sind. Errichtet wurde dafür die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale. Sie ist seither die zentrale Erlaubnisbehörde – aber nicht für alles.
GGL-Erlaubnis: virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Online-Poker
Die GGL vergibt die bundesweit gültigen Konzessionen für drei Produkttypen. In der Whitelist (Stand 7. September 2026, 166 Einträge) sind das:
- Virtuelle Automatenspiele (g-id 6): 34 Einträge
- Online-Poker (g-id 7): 5 Einträge
- Sportwetten (g-id 5): 27 Einträge
Das ist die Kategorie, in der ein Anbieter bundesweit legal Slots anbieten darf. JackpotPiraten, BingBong, Tipico Games und Wunderino etwa sind hier gelistet. Die Erlaubnis deckt ausdrücklich nur „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“ ab. Roulette und Live-Dealer-Spiele gehören nicht dazu.
Ländererlaubnis: Online-Casinospiele
Der Glücksspielstaatsvertrag überlässt die Online-Casinospiele – also Tischspiele und Live-Angebote – den Ländern. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 erlauben den Ländern, diesen Bereich „selbst oder durch juristische Vertretung“ zu veranstalten. Die GGL ist dafür nicht zuständig und listet diese Erlaubnisse in ihrer Whitelist nur nach, ohne sie selbst auszustellen.
Die Folge ist ein anderes Bild als bei Slots. Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ führt die Whitelist nur fünf Einträge: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe – alle mit Zuständigkeit Schleswig-Holstein – sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung, zuständig in Bayern. Keiner dieser fünf Erlaubnisse stammt von der GGL selbst.
Das ist keine Lücke, die zu schließen wäre, sondern die Konsequenz einer bewussten Konstruktion. Wer Tischspiele will, muss zur Länderliste, und die ist kurz, weil die Länder sich hier bislang zurückhalten.
Was eine Lizenz konkret bedeutet
Eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 verpflichtet den Anbieter zu:
- vollständiger KYC vor dem ersten Einsatz (Identitätsprüfung)
- Anschluss an OASIS, das zentrale Sperrsystem
- Anschluss an LUGAS mit Limitdatei und Aktivitätsdatei, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit und paralleles Spiel verhindert
- Einhaltung der Einsatz- und Spielzeitregeln, inklusive 5 Sekunden Mindestabstand zwischen Spins
- Werbebeschränkungen und Spielersperre über alle verbundenen Anbieter hinweg
Die zweite Gruppe – Offshore-Anbieter – ist an nichts davon gebunden. Sie tragen weder einen Sperrschutz noch das Einzahlungslimit. Wer dort spielt, fällt aus dem Schutzsystem vollständig heraus.
Spielerschutz: OASIS, LUGAS und das Einzahlungslimit
Die Spielerschutzregeln des Glücksspielstaatsvertrags wirken nur, weil sie technisch durchgesetzt werden. Drei Bausteine greifen ineinander.

OASIS ist die bundesweite Spielersperrdatei. Wer sich selbst sperren lässt – oder gesperrt wird – kann bei keinem angeschlossenen Anbieter mehr spielen. Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr und gilt für alle lizenzierten Anbieter in Deutschland. Das ist die wichtigste einzelne Schutzfunktion, denn sie wirkt über die Grenzen des einzelnen Casinos hinaus.
LUGAS ist die technische Infrastruktur dahinter. Sie besteht aus zwei Dateien: der Limitdatei, die das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat überwacht, und der Aktivitätsdatei, die paralleles Spiel bei mehreren Anbietern gleichzeitig unterbindet. Beide Systeme werden von der GGL betrieben und sind für lizenzierte Anbieter verpflichtend. Anbieter ohne deutsche Lizenz sind an keines der beiden Systeme angeschlossen.
Die Einsatzregeln für virtuelle Automatenspiele sind seit dem 1. Juli 2026 gestaffelt. Pro Spin gilt:
- 1 Euro Grundeinsatz für alle Spieler
- 3 Euro für Spieler ab 21 Jahren
- 5 Euro für Spieler ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifizierungsphase
Die höheren Limits sind optional – der Anbieter entscheidet, ob er sie anbietet – und die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2027. Hinzu kommen die 5 Sekunden Mindestabstand zwischen Spielrunden, kein paralleles Spiel auf mehreren Konten und kein progressives Jackpot-System.
Das Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat ist die Standardgrenze und gilt additiv über alle Anbieter. Wer wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann eine Erhöhung beantragen – mit entsprechendem Nachweis. Wer auf einem Offshore-Anbieter spielt, hat diese Grenze nicht und kann beliebig viele Konten gleichzeitig bespielen.
Wie man eine Lizenz tatsächlich prüft
Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste. Das einzige belastbare Indiz dafür, dass ein Anbieter in Deutschland keine Lizenz hat, ist seine Abwesenheit auf der Whitelist. Wer sichergehen will, geht so vor.
Die offizielle Whitelist steht unter glücksspiel-behoerde.de als durchsuchbares PDF. Sie wird regelmäßig aktualisiert. Für jeden Eintrag sind Erlaubnisinhaber, Geltungsbereich, Erlaubnistyp und Vertriebsgebiet angegeben. Wer auf der Whitelist steht, hat eine gültige Erlaubnis für das angegebene Produkt im angegebenen Vertriebsgebiet. Wer dort nicht steht, hat für das angegebene Produkt keine Erlaubnis.
Wer den Aufwand scheut: Die GGL führt im Anhang FAQ-Listen mit typischen Fragen – welche Erlaubnis für welches Produkt nötig ist, wie der Sperrantrag läuft, was die Einsatzregeln bedeuten.
Wichtig ist der zweite Schritt: Prüfen, für welche Produktkategorie die Erlaubnis gilt. Wer „Online-Casino“ im Sinne von Roulette und Live-Dealer-Spielen sucht, braucht einen Eintrag unter g-id 3. Wer Slots will, braucht einen Eintrag unter g-id 6. Viele Anbieter werben mit dem einen und haben nur das andere.
Was eine deutsche Lizenz nicht bedeutet
Die Lizenz bedeutet Erlaubnis zur Veranstaltung – nicht Garantie für ein bestimmtes Spielangebot. Slots-Lizenznehmer dürfen keine Tischspiele anbieten. Länderlizenznehmer für Online-Casinospiele haben andere Spielregeln. Wer mehr erwartet als das, was die jeweilige Erlaubnis abdeckt, stößt an Grenzen, die im Glücksspielstaatsvertrag stehen.
Werbung und Selbstbezeichnung
Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt vor, dass lizenzierte Anbieter ihr Angebot nicht als „Online-Casino“ bezeichnen, wenn ihre Erlaubnis nur Slots umfasst (§ 22a Abs. 11 GlüStV 2021). Die lizenzierten Anbieter haben sich darauf eingestellt und vermarkten sich entsprechend – als „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“. Das vermeidet im Selbstnamen den Casino-Begriff, in SEO-Titeln taucht er dennoch vereinzelt auf.
Bonusregeln
Die GGL hat in den letzten Jahren die Bonusgestaltung deutlich eingeschränkt. Öffentlich sichtbare Bonusangaben beschränken sich bei lizenzierten Anbietern fast ausschließlich auf Freispiel-Aktionen. Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni werden auf den Aktionsseiten selbst nicht genannt – die genauen Bedingungen stehen laut Betreiberangabe im Aktions-Newsletter, im News-Bereich der Webseite und unter dem Menüpunkt „Mein Bonus“.
Was tatsächlich beworben wird, sind zeitlich befristete Aktionen: Freispiele ohne Einzahlung, Freispiele ab einem bestimmten Mindesteinsatz, Aktionen mit einmaliger Umsatzbindung. Beispiele aus dem September 2026:
- bis zu 310 Freispiele für Novoline-Slots
- bis zu 225 Freispiele bereits ab einem Einsatz von 1 Euro
- 5.000 Freispiele ohne Einzahlung mit nur 1-facher Umsatzbindung statt der sonst üblichen mehrfachen
Die Gewinngrenzen sind in den Aktionsbedingungen geregelt und liegen bei 200 Euro für einzahlungsaktivierte Freispiele und 75 Euro für Freispiele ohne Einzahlung.
Wer im Offshore-Bereich spielt
Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Lizenz spielt, bewegt sich außerhalb des Schutzesystems. Die GGL listet diese Anbieter nicht und veröffentlicht keine schwarze Liste. Die rechtliche Lage ist eindeutig: Unerlaubtes Glücksspiel ist eine Straftat. § 284 StGB stellt das Veranstalten unter Strafe – bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. § 285 StGB stellt die bloße Teilnahme unter Strafe – bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Die Verfolgung in der Praxis trifft die Betreiber, nicht die Spieler. Das ist keine Freibrief, sondern ein Risiko: Auszahlungen lassen sich in einem Rechtsstaat schwerer durchsetzen, wenn der Anbieter in einem Drittland sitzt und der Vertrag nach dessen Recht zustande kommt.
Was die Offshore-Anbieter anders machen
Ein typischer Offshore-Anbieter lockt mit hohen Boni, vielen Zahlungsmethoden und einer großen Spieleauswahl. Wer dort einzahlt, bekommt genau das – und verzichtet auf OASIS, LUGAS, das Einzahlungslimit, den 5-Sekunden-Mindestabstand und die Sperrdatei. Die Auszahlungsquote eines Slots ist bei einem Offshore-Anbieter mathematisch nicht anders als bei einem lizenzierten – aber der Schutzrahmen um das Spiel herum fehlt. Wer mit Selbstsperre spielen will, kann sie bei einem Offshore-Anbieter nicht durchsetzen.
Die lizenzierten Anbieter im Vergleich
Der deutsche Markt für lizenzierte Online-Casinospiele ist schmal. Tabelle und Profil basieren auf der GGL-Whitelist (Stand 7. September 2026) und den Angaben der Betreiber selbst.
| Anbieter | Lizenzstatus (GGL-Whitelist) | Erlaubnistyp und Erlaubnisinhaber | Beworbene Konditionen |
|---|---|---|---|
| JackpotPiraten | GGL-Whitelist | Virtuelle Automatenspiele (g-id 6); DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH | Freispiel-Aktionen, z. B. bis zu 310 Freispiele (Novoline); Gewinngrenze 200 € einzahlungsaktiviert, 75 € ohne Einzahlung |
| BingBong | GGL-Whitelist | Virtuelle Automatenspiele (g-id 6); DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH | Freispiel-Aktionen, z. B. 295 Free Spins (Novoline) und 10 Free Spins ohne Einzahlung |
| DIE SPIELBANK | Whitelist-Ländereintrag | Slots; Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG, Erlaubnis seit 03.11.2022 (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) | Staatsanbieterloser Anbieter; Bewerbung als „erster staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel“ |
| Merkur | Whitelist-Ländereintrag | Online-Casinospiele (g-id 3); Merkur Bets Malta Limited (Zuständigkeit Schleswig-Holstein) | Tisch- und Live-Spiele unter Ländererlaubnis; Konditionen betreiberseitig |
| Tipico Games | GGL-Whitelist | Virtuelle Automatenspiele (g-id 6); Tipico Games Limited | Slots; Konditionen betreiberseitig |
| Wunderino | GGL-Whitelist | Virtuelle Automatenspiele (g-id 6); Megapixel Entertainment Limited | Slots; Konditionen betreiberseitig |
| Ice Casino | NICHT auf GGL-Whitelist | Keine deutsche Erlaubnis; WhiteBox B.V. (Curaçao) | Bonus 40× Rollover, Gewinne aus Freispielen 35× |
| Slottica | NICHT auf GGL-Whitelist | Keine deutsche Erlaubnis; Atlantic Management B.V. (Curaçao), OGL/2024/1060/0472 | Konditionen betreiberseitig |
JackpotPiraten
JackpotPiraten ist das werblich prominenteste Beispiel für die Lizenzkategorie. Impressum und Whitelist zeigen: Betreiber ist die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg HRB 244176 B, mit Sitz in der Moritzstraße 23 in Berlin. Geschäftsführer ist Florian Werner. Die Erlaubnis wurde am 27. April 2022 erstmalig erteilt. Ein Enddatum veröffentlicht sie nicht.
Das Produkt ist „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“. Roulette und Tischspiele sind nicht Teil der Erlaubnis. Wer hier spielt, spielt ausschließlich Slots – von denen die Auszahlungsquoten-Übersicht rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern listet.
Die Werbung vermeidet das Wort „Casino“ im Fließtext konsequent: „Die erste Online Spielothek mit GGL-Lizenz“ und „Beste legale Online Spielothek in Deutschland“. Eine Eigenbezeichnung, die sich aus dem Werbeverbot speist und für Spieler, die ein „Online-Casino“ erwarten, eine Umorientierung bedeutet: Wer Roulette will, ist hier falsch.
BingBong
BingBong teilt sich denselben Betreiber wie JackpotPiraten – die DGGS mbH – und dieselbe Lizenzkategorie (g-id 6, virtuelle Automatenspiele). Beide Plattformen sind bundesweit lizenziert mit Vertriebsgebiet „länderübergreifend“. Der entscheidende Unterschied liegt im Spielebestand: BingBong listet in seiner RTP-Übersicht rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern, also einen anderen Bestand als JackpotPiraten trotz identischer Betreibergesellschaft.
Die Spielehersteller-Verteilung zeigt einen Schwerpunkt bei Novomatic: „mehr als 600 Spiele“ sind dort veröffentlicht, Indigo Magic wird mit „rund 30 Slots“ beziffert. Auch BingBong bewirbt überwiegend Freispiel-Aktionen, im September 2026 etwa 295 Free Spins für Novoline-Slots und 10 Free Spins ohne Einzahlung zum Monatsstart. Auch hier: Slots-Lizenz, keine Tischspiele, keine Roulette-Lizenz.
DIE SPIELBANK
DIE SPIELBANK ist ein Sonderfall. Die Plattform wird von der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG betrieben. Die Erlaubnis besteht nach Betreiberangabe seit dem 3. November 2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Plattform ist nicht in der GGL-Whitelist unter g-id 6 als bundesweiter Anbieter gelistet, sondern als staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Sachsen. Sie positioniert sich bewusst als „erster staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“.
Das Wort „Casino“ taucht im sichtbaren Fließtext der Startseite nicht auf. DIE SPIELBANK spricht von „Online-Spielbank“ und „Online-Spielothek“. Im HTML-Title-Tag der Seite steht dennoch „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“ – das Wort „Casino“ also im SEO-Titel, vermieden im Werbetext. Der Spielebestand umfasst nach Eigenangabe über 900 Slots.
Merkur
Merkur ist einer der fünf Einträge unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ – also in der Länderkategorie für Tisch- und Live-Spiele. Erlaubnisinhaber ist Merkur Bets Malta Limited, zuständig ist Schleswig-Holstein. Die GGL führt die Erlaubnis nach, ohne sie selbst ausgestellt zu haben.
Für Spieler mit Interesse an Roulette und Blackjack ist Merkur eine der wenigen lizenzierten Adressen in Deutschland. Die Spielebibliothek ist konsequent auf Tisch- und Live-Angebote ausgerichtet, was bei einem Slots-lizenzierten Anbieter wie JackpotPiraten oder BingBong ausgeschlossen ist.
Tipico Games
Tipico Games führt eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele (g-id 6), Erlaubnisinhaber ist Tipico Games Limited. Die Marke Tipico ist im Sportwettenbereich bekannt; die Casino-Plattform games.tipico.de ist eine eigene Marke innerhalb der Tipico-Gruppe. Auch hier gilt: Slots, keine Tischspiele.
Wunderino
Wunderino ist im Whitelist-Eintrag g-id 6 gelistet, Erlaubnisinhaber ist Megapixel Entertainment Limited. Die Plattform gehört zu den Slots-Lizenznehmern der GGL.
Slottica
Slottica ist nicht auf der GGL-Whitelist gelistet. Betreiber ist laut Eigenangabe Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472. Für deutsche Spieler ist das Angebot kein lizenziertes Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags. Eine Selbstsperre über OASIS greift hier nicht, das Einzahlungslimit gilt nicht, der 5-Sekunden-Mindestabstand gilt nicht. Die deutsche Regulierung sieht für unerlaubtes Glücksspiel § 284 StGB (Veranstalten) und § 285 StGB (Teilnahme) vor.
Ice Casino
Ice Casino wird laut Angabe von WhiteBox B.V. (Curaçao, Company Number 155412) betrieben. Auch hier: Keine deutsche Lizenz, kein OASIS, kein LUGAS, kein Einzahlungslimit. Der Einzahlungsbonus wird mit einem Rollover von 40× angegeben, Gewinne aus Freispielen mit 35× – Werte, die für deutsche Spieler informativ sind, weil sie zeigen, welcher Aufwand offshore nötig ist, um eine Auszahlung freizuspielen.
Was eine Lizenz rechnerisch bedeutet
Die Einsatzregeln sind keine Werbeversprechen, sondern rechenbare Größen. Pro 1 Euro Einsatz, 5 Sekunden pro Spin, ergeben sich:
- 720 Spins pro Stunde
- 720 Euro Umsatz pro Stunde bei 1 Euro pro Spin
- Bei 2.160 Euro Umsatz (3 Euro pro Spin) im 90-Tage-Qualifizierungsfenster: 720 Spins pro Stunde
Ein realistischer Vergleich: Wer 1.000 Euro im Monat einzahlt, hat sein Einzahlungslimit erreicht. Bei 1 Euro pro Spin sind das 720.000 Spins, ein Kurs über Monatslänge. Bei 3 Euro pro Spin sind es 240.000 Spins, immer noch weit jenseits jeder Spielsitzung. Das 1.000-Euro-Limit ist die effektive Obergrenze – alles, was darüber hinausgeht, kann ein lizenzierter Anbieter nicht annehmen.
Welcher Anbieter für wen passt
Die Auswahl ist klein genug, dass eine Empfehlung nach Spielertyp greift. Wer in Deutschland lizenziert spielen will und Tischspiele erwartet, landet bei einem der fünf Einträge unter g-id 3 – Merkur ist hier der bekannteste Name. Wer Slots will und Wert auf eine breite Bibliothek legt, hat bei JackpotPiraten und BingBong trotz identischem Betreiber zwei unterschiedliche Spielebestände. Wer einen staatlichen Anbieter bevorzugt, ist bei DIE SPIELBANK richtig. Wer bekannte Sportwetten-Marken mit Casino-Angebot sucht, findet Tipico Games.
Wer eine hohe Bonusquote oder ein progressives Jackpot-System will, ist in Deutschland mit keinem lizenzierten Anbieter gut bedient. Der Markt gibt das nicht her. Wer diese Angebote sucht, findet sie offshore – mit allen Konsequenzen, die oben stehen.
Was sich 2026 geändert hat
Die wichtigste Änderung im Jahr 2026 ist die Staffelung der Einsatzlimits seit dem 1. Juli. Bis dahin galt ein flacher Höchsteinsatz von 1 Euro pro Spin. Mit der Reform dürfen Anbieter für Spieler ab 21 Jahren 3 Euro pro Spin anbieten, nach 90 Tagen aktiver Spielhistorie auch 5 Euro. Das ist eine deutliche Ausweitung gegenüber dem bisherigen Regime, befristet bis Ende 2027. Die Anbieter entscheiden selbst, ob sie die höheren Limits anbieten – sie sind verpflichtet, sie nicht anzubieten.
Die zweite Änderung ist die wachsende Veröffentlichung der Whitelist. Mit Stand 7. September 2026 umfasst sie 166 Anbieter und Angebote, davon 34 virtuelle Automatenspiele, 5 Online-Poker, 27 Sportwetten und nur 5 Online-Casinospiele. Das Bild ist klar: Slots-Lizenzen werden häufiger vergeben, Tischspiellizenzen sind auf die Länderebene beschränkt und entsprechend selten.
Die dritte Änderung ist die Marktentwicklung selbst. Der Marktmonitor der GGL weist für virtuelle Automatenspiele im ersten Quartal 2026 Spieleinsätze von 1.201 Millionen Euro aus, im zweiten Quartal 1.214 Millionen Euro. Der Markt wächst, aber er wächst im lizenzierten Bereich – das ist die Konsequenz aus der Kanalisierungswirkung der Regulierung.
Häufige Fragen
Welche Online-Casinos besitzen tatsächlich eine deutsche Lizenz?
Eine kleine Gruppe: Für virtuelle Automatenspiele (Slots) führt die GGL-Whitelist 34 Anbieter, darunter JackpotPiraten, BingBong, Tipico Games und Wunderino. Für Online-Casinospiele (Tisch- und Live-Spiele) listet die Whitelist nur fünf Einträge – Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE, Skill On Net, Tipico Karlsruhe (Schleswig-Holstein) und die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (Bayern). Beide Gruppen zusammen ergeben das vollständige Bild lizenzierter Anbieter in Deutschland.
Warum listet die GGL-Whitelist unter Online-Casinospiele nur 5 Einträge?
Weil der Glücksspielstaatsvertrag 2021 diesen Bereich den Ländern überlässt. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 erlauben den Ländern, Tisch- und Live-Spiele selbst oder durch juristische Vertretung zu veranstalten. Die GGL ist dafür nicht zuständig und listet nur die Erlaubnisse nach, die von den Ländern erteilt wurden. Die geringe Zahl spiegelt die zurückhaltende Vergabepraxis der Länder wider, nicht eine Lücke im System.
Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele, wenn nicht die GGL selbst?
Die Länder. Die fünf Einträge unter g-id 3 verteilen sich auf zwei Zuständigkeiten: Schleswig-Holstein (vier Einträge) und Bayern (ein Eintrag, Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung). Die GGL ist die Erlaubnisbehörde für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten, nicht aber für Tisch- und Live-Spiele. Diese Trennung ist im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich angelegt.
Ist ein Online-Casino ohne deutsche Lizenz automatisch illegal?
Nicht „automatisch“ – die Rechtslage ist differenzierter. Unerlaubtes Glücksspiel ist nach §§ 284, 285 StGB strafbar: Veranstalten bis zu zwei Jahren, Teilnahme bis zu sechs Monaten. In der Praxis verfolgt die Justiz die Betreiber, nicht die Spieler. Das ist keine Freigabe, sondern ein Risiko. Wer bei einem Offshore-Anbieter spielt, hat keinen Zugang zu OASIS, LUGAS oder dem Einzahlungslimit – der gesamte Spielerschutzschutzrahmen greift nicht. Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste, sondern nur die Whitelist; ein Anbieter, der dort fehlt, hat für das jeweilige Produkt keine Erlaubnis.
Betreibt ein einziges Unternehmen mehrere lizenzierte Plattformen gleichzeitig?
Ja. Die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt als einziges Unternehmen sowohl JackpotPiraten.de als auch BingBong.de. Beide Plattformen sind in der GGL-Whitelist unter g-id 6 mit bundesweit lizenziertem Vertriebsgebiet gelistet. Trotz identischer Betreibergesellschaft führen die Plattformen unterschiedliche Spielebestände – JackpotPiraten rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong rund 1.200 Spiele von mehr als 15. Die Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG betreibt mit DIE SPIELBANK einen weiteren Anbieter, der ebenfalls auf den gleichen Regelwerken basiert, aber staatlich verankert ist.
Erstellt vom Redaktionsteam „Casino Lizenz Info”.
