Datenschutz – Casino Lizenz Info

Casino Lizenz Info prüft, welche Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis haben, und verlangt dafür von seinen Lesern keine Angaben: es gibt hier keine Anmeldung, kein Konto und kein Formular. Erhoben wird, was das Ausliefern und Messen der Seite technisch mit sich bringt.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was beim Aufruf anfällt
  2. Grundlagen der Verarbeitung
  3. Verantwortlicher
  4. Dienstleister und Drittländer
  5. Rechte der Betroffenen
  6. Antwortfrist
  7. Aufsichtsbehörde

Was beim Aufruf anfällt

Der Server hält jeden Abruf in einem Protokoll fest: IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderte Adresse, Browsertyp. Nach dreißig Tagen wird dieses Protokoll gelöscht. Dazu kommen die Dateien, die im Cookie-Hinweis beschrieben sind.

Grundlagen der Verarbeitung

Die Protokolle stützen sich auf das berechtigte Interesse am sicheren Betrieb der Seite, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Messung dagegen beruht auf Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO in Verbindung mit § 25 TDDDG und unterbleibt, solange diese nicht erteilt ist.

Verantwortlicher

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Herausgeber; Bezeichnung und Anschrift nennt das Impressum auf casinolizenzinfo.com. Dorthin gehen auch Anfragen zu den hier beschriebenen Daten.

Dienstleister und Drittländer

Zugriff haben die Anbieter für Hosting und Reichweitenmessung. Sie handeln als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Findet eine Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums statt, richtet sie sich nach Art. 44 ff. DSGVO.

Rechte der Betroffenen

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch — die Rechte ergeben sich aus Art. 15, 16, 17, 18, 20 und 21 DSGVO. Eine Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurücknehmen; das bereits Verarbeitete bleibt davon unberührt.

Antwortfrist

Eine Antwort ergeht unverzüglich, spätestens binnen eines Monats. Verlängert werden kann diese Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO; die Gründe teilen wir dann mit.

Aufsichtsbehörde

Unabhängig von jeder Rückmeldung der Redaktion steht Ihnen der Weg zur Aufsichtsbehörde offen. Das Beschwerderecht folgt aus Art. 77 DSGVO.